Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2018 - 5 StR 622/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8035
BGH, 22.02.2018 - 5 StR 622/17 (https://dejure.org/2018,8035)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2018 - 5 StR 622/17 (https://dejure.org/2018,8035)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 5 StR 622/17 (https://dejure.org/2018,8035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,8035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 46 StGB; § 52 StGB
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei fehlenden Feststellungen zum Wirkstoffgehalt; einheitliche Tat bei Veräußerung von durch einzelne Ankäufe erworbenen Betäubungsmittel in einheitlichen Umsatzgeschäften; Teilidentität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des Wirkstoffgehalts für den Unrechts- und Schuldgehalt der Betäubungsmitteltaten; Erforderliche Feststellungen zum Wirkstoffgehalt für eine schuldangemessene Festsetzung der Strafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit des Wirkstoffgehalts für den Unrechts- und Schuldgehalt der Betäubungsmitteltaten; Erforderliche Feststellungen zum Wirkstoffgehalt für eine schuldangemessene Festsetzung der Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - 5 StR 622/17
    Wenn der Täter mehrere der durch einzelne Ankäufe erworbenen Betäubungsmittel in einheitlichen Umsatzgeschäften veräußert, führt dies zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so die einzelnen Fälle zu einem Handeltreiben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ-RR 2017, 218, 219).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - 5 StR 622/17
    Wenn der Täter mehrere der durch einzelne Ankäufe erworbenen Betäubungsmittel in einheitlichen Umsatzgeschäften veräußert, führt dies zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so die einzelnen Fälle zu einem Handeltreiben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ-RR 2017, 218, 219).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - 5 StR 622/17
    Denn neben der Art und der hier schon nicht konkret angegebenen Menge des jeweils gehandelten Betäubungsmittels ist für den Unrechtsund Schuldgehalt der Taten insbesondere auch dessen Wirkstoffgehalt maßgebend (vgl. BGH, Urteile vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91, NJW 1992, 380, und vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, NJW 1994, 1885, 1886).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - 5 StR 622/17
    Denn neben der Art und der hier schon nicht konkret angegebenen Menge des jeweils gehandelten Betäubungsmittels ist für den Unrechtsund Schuldgehalt der Taten insbesondere auch dessen Wirkstoffgehalt maßgebend (vgl. BGH, Urteile vom 5. September 1991 - 4 StR 386/91, NJW 1992, 380, und vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, NJW 1994, 1885, 1886).
  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - 5 StR 622/17
    Für eine schuldangemessene Festsetzung der Strafe kann auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt - jedenfalls soweit eine nicht geringe Menge vorliegt - regelmäßig nicht verzichtet werden (BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52, und vom 9. November 2010 - 4 StR 521/10, NStZ-RR 2011, 90).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 521/10

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens und

    Auszug aus BGH, 22.02.2018 - 5 StR 622/17
    Für eine schuldangemessene Festsetzung der Strafe kann auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt - jedenfalls soweit eine nicht geringe Menge vorliegt - regelmäßig nicht verzichtet werden (BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52, und vom 9. November 2010 - 4 StR 521/10, NStZ-RR 2011, 90).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Denn im Fall eines gleichzeitigen Verkaufs einer Teilmenge aus dem Amphetaminvorrat und aus dem Ecstasy-Vorrat wären die tatbestandlichen Ausführungshandlungen teilweise identisch; dann wäre zwischen der Bewertungseinheit des Handeltreibens mit Amphetaminen und der Bewertungseinheit des Handeltreibens mit Ecstasy in materiellrechtlicher Hinsicht Tateinheit (§ 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB) anzunehmen (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712; vom 22. Februar 2018 - 5 StR 622/17, juris Rn. 7) und entsprechend dem allgemeinen Grundsatz prozessuale Tatidentität (§ 264 StPO).
  • BGH, 25.09.2018 - 5 StR 251/18

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Ermessensentscheidung; alle

    Denn Menge und Preis der verkauften Betäubungsmittel (mindestens je 200 Gramm Marihuana zum Preis von sieben Euro pro Gramm und mindestens je 20 Gramm Kokain zum Preis von 80 Euro pro Gramm) tragen die Feststellung, dass in allen Fällen der Grenzwert zur nicht geringen Menge überschritten war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - 5 StR 622/17 Rn. 10; vom 16. Januar 2003 - 1 StR 473/02, NStZ 2003, 434).

    Denn hierauf kann für eine sachgerechte und schuldangemessene Bemessung der jeweils verwirkten Strafe regelmäßig nicht verzichtet werden (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - 5 StR 622/17 aaO; vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247 mwN).

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 301/18

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und

    Die neun Lieferungen treffen damit zumindest hinsichtlich des Besitzes in einer teilidentischen Ausführungshandlung zusammen, sodass zwischen diesen neun Bewertungseinheiten Tateinheit (§ 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB) anzunehmen ist (vgl. dazu nur BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 3 StR 453/17, NStZ-RR 2018, 184, 185; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712; vom 22. Februar 2018 - 5 StR 622/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 30.07.2019 - 5 StR 265/19

    Verwerfung der Revision mit Klarstellung hinsichtlich der Einziehungsentscheidung

    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 265/19 (alt: 5 StR 622/17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht